Ab 01. April 2022 werden die Amtsgebühren des Europäischen Patentamts (EPA) um durchschnittlich etwa 3 % erhöht. Einige der häufigsten Gebühren ändern sich wie folgt.
Eine detaillierte Übersicht aller Gebühren findet sich unter folgendem offiziellen EPA-Link. Für gewöhnlich führt das EPA aller zwei Jahre eine moderate Gebührenerhöhung durch – so auch dieses Jahr.
Zum anderen nimmt das Europäische Patent mit einheitlicher Wirkung, kurz Einheitspatent, stückweise an Fahrt auf. Mit der kürzlich erfolgten Ratifikation des Protokolls zum Übereinkommen über das einheitliche Patentgericht durch Österreich begann die vorläufige Anwendung des Übereinkommens über ein Einheitliches Patentgericht, UPC, (EPGÜ) – damit wird auch offiziell das Einheitliche Patentgericht gebildet. Möglicherweise kann bereits ab Sommer 2022 für anhängige EP-Anmeldungen das neue Gericht als Jurisdiktion beantragt und so ein Einheitspatent erlangt werden.
Ob dies jedoch für Sie beziehungsweise Ihre Mandanten anzuraten ist, hängt von einer Vielzahl von Faktoren ab. Um Ihre Entscheidungsfindung zu vereinfachen und eine entsprechende IP-Strategie zu entwickeln, hat unser Europäisches Litigation-Team alle relevanten Informationen gesammelt und präsentiert Ihnen diese gerne im Rahmen einer virtuellen UPC-Roadshow. Entsprechende Anfragen richten Sie bitte an info@stolmar-ip.com – wir freuen uns, Sie zum Thema UPC beraten zu dürfen.
Falls Sie Fragen zum bald verfügbaren Einheitspatent und dessen Durchsetzung oder zu EPA-Verfahren und deren Kosten haben, freuen wir uns, Sie beraten zu dürfen.
Stolmár & Partner
We help businesses to solve big problems from concept to courtroom.