Die seit dem 26. Mai 2021 umzusetzende EU-Verordnung 2017/745 – MDR regelt das Inverkehrbringen, die Marktbereitstellung und die Inbetriebnahme von Medizinprodukten sowie deren Zubehör und betrifft viele lokale Unternehmen direkt. Für betroffene Unternehmen ist in diesem Zusammenhang eine extrem herausfordernde Zeit angebrochen – um für die Einhaltung der Regulierungsvorschriften Rechtssicherheit zu erlangen, stehen wir Ihnen gerne zur Seite. Dafür haben wir kürzlich unsere regulatorischen Kompetenzen im Hinblick auf die neue MDR durch den TÜV SÜD zertifizieren lassen und können nun unter anderem von Klein- und Kleinstunternehmen als Verantwortliche Person nach Art. 15 MDR – PRRC benannt werden.
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