专利与商标侵权
知识产权保护赋予权利人一种排他权,禁止任何第三方在未经其同意的情况下使用受保护的发明。
无论您是商标、外观设计还是专利的权利人,Stolmár & Partner 都将凭借专利和律师团队,专业且高效地维护您的法律权益。同样,当您被指控侵犯第三方权利时,我们也会为您提供支持。
我们不仅在所有德国法院、德国专利商标局(DPMA)及联邦专利法院为您代理,也在欧洲商标局(EUIPO)和欧洲专利局(EPA)为您出庭。
此外,我们所有的专利律师均具备欧洲专利诉讼律师(European Patent Litigator)资格,因此也有权在欧洲统一专利法院(UPC)代表客户。
Ausgangslage – Abmahnung nach mehrjähriger Marktätigkeit
Unsere Mandantin war bereits seit mehreren Jahren erfolgreich mit einem Produkt auf dem Markt. Nun wurde sie wegen einer angeblichen Markenverletzung abgemahnt. Nachdem sie zunächst versucht hatte, den Fall ohne externen Rechtsbeistand zu klären, wandte sie sich mit der Bitte um Hilfe an uns.
Unsere Analyse – Bösgläubige Markenanmeldung
In einem ersten Beratungsgespräch wurde schnell klar, dass die Gegenseite offensichtlich innerhalb kurzer Zeit sehr viele ähnliche Marken bei zweifelhafter Benutzungsabsicht angemeldet hatte. Ein solches Verhalten kann rechtsmissbräuchlich sein. Wir empfahlen daher, beim DPMA einen Löschungsantrag für die Klagemarke wegen Bösgläubigkeit zu stellen.
Die Gegenseite hatte in der Zwischenzeit jedoch auch einen Antrag auf einstweilige Verfügung gestellt, um unsere Mandantin am Verkauf ihrer Produkte zu hindern. Dieser wurde zunächst abgelehnt. Im anschließenden Beschwerdeverfahren argumentierten wir für unsere Mandantin ebenfalls mit der Nichtigkeit der Klagemarke.
Ergebnis – Gütliche Einigung
Schlussendlich konnten wir eine gütliche Einigung erzielen mit dem Ergebnis, dass unsere Mandantin ihre Produkte weiter unter der gewohnten Marke verkaufen kann. Ein längerfristiger Verkaufsstopp konnte so verhindert werden.
Ausgangslage – Freedom to operate gefährdet durch neu erteiltes Patent
Im Rahmen des Patentmonitorings machten wir eine langjährige Mandantin aus dem Diagnostikbereich auf ein eventuell brisantes Patent der Konkurrenz aufmerksam.
Unsere Analyse – Patent nicht rechtsbeständig
Zunächst prüften wir in einem detaillierten Gutachten zum einen, ob die Produkte unserer Mandantin tatsächlich in den Schutzbereich des Patents fallen (Freedom-To-Operate), und zum anderen die Rechtsbeständigkeit des fraglichen Patents. Unsere Analyse des relevanten Stands der Technik ergab, dass das Patent angreifbar war. Da die Patentinhaberin nicht auf die Anfrage zu einer kostenlosen Lizenz reagierte, legten wir im Namen unserer Mandantin Einspruch gegen das Patent beim EPA ein.
Ergebnis – Widerruf des Patents
Sowohl in erster wie auch in zweiter Instanz gab das EPA unserem Antrag auf Widerruf des Patents vollumfänglich statt. Eine zwischenzeitliche Abmahnung der Gegenseite wegen Patenverletzung erwies sich damit als gegenstandslos. Unsere Mandantin hat somit mit nur einem, relativ kostengünstigen Verfahren Handlungsfreiheit für den gesamten EWR erreicht.
Ausgangslage – Raubkopien aus China
Unsere Mandantin, eine führende Herstellerin von Haarschneidegeräten, kämpft seit Jahren gegen Raubkopien aus China. Um direkt gegen die Produzenten vorgehen zu können, meldeten wir für sie zunächst ein Patent in China an.
Unsere Analyse – Beweissicherung über Privatdetektiv
Nach Patenterteilung beauftragten wir über unser umfangreiches Netzwerk an ausländischen Partnerkanzleien einen Privatdetektiv. Dieser konnte das Ursprungsunternehmen zu einigen gefälschten Produkte, die wir über einen Testkauf erhalten hatten, ausfindig machen. Nachdem die Beweise notariell gesichert worden waren, reichten wir mit Hilfe unserer chinesischen Kollegen eine entsprechende Klage wegen Patentverletzung am IP Court in Guangzhou ein.
Ergebnis – Ansprüche voll anerkannt
In erster Instanz wurden die Ansprüche unserer Mandantin voll erkannt und eine sechsstellige Summe als Schadensersatz zugesprochen. Das Beschwerdeverfahren läuft noch.