PATENT- UND MARKEN- VERLETZUNGEN
Schutzrechte für geistiges Eigentum vermitteln dem Inhaber ein Ausschlussrecht, das es jedem Dritten verbietet, die geschützte Erfindung ohne seine Zustimmung zu nutzen.
Egal, ob Sie Inhaber einer Marke, eines Geschmacksmusters oder eines Patents sind, Stolmár & Partner vertritt Ihre rechtlichen Interessen kompetent und effektiv mit einem Team von Patent- und Rechtsanwälten. Ebenso stehen wir Ihnen zur Seite, wenn Ihnen die Verletzung von Schutzrechten Dritter vorgeworfen wird.
Wir vertreten Sie nicht nur vor allen deutschen Gerichten, dem Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) und dem Bundespatentgericht, sondern auch vor dem europäischen Markenamt EUIPO und dem Europäischen Patentamt (EPA).
Zudem sind alle unsere Patentanwälte auch als European Patent Litigator qualifziert und damit auch vor dem Europäischen Einheitspatentgericht (Unified Patent Court, UPC) vertretungsbefugt.
Ausgangslage – Abmahnung nach mehrjähriger Marktätigkeit
Unsere Mandantin war bereits seit mehreren Jahren erfolgreich mit einem Produkt auf dem Markt. Nun wurde sie wegen einer angeblichen Markenverletzung abgemahnt. Nachdem sie zunächst versucht hatte, den Fall ohne externen Rechtsbeistand zu klären, wandte sie sich mit der Bitte um Hilfe an uns.
Unsere Analyse – Bösgläubige Markenanmeldung
In einem ersten Beratungsgespräch wurde schnell klar, dass die Gegenseite offensichtlich innerhalb kurzer Zeit sehr viele ähnliche Marken bei zweifelhafter Benutzungsabsicht angemeldet hatte. Ein solches Verhalten kann rechtsmissbräuchlich sein. Wir empfahlen daher, beim DPMA einen Löschungsantrag für die Klagemarke wegen Bösgläubigkeit zu stellen.
Die Gegenseite hatte in der Zwischenzeit jedoch auch einen Antrag auf einstweilige Verfügung gestellt, um unsere Mandantin am Verkauf ihrer Produkte zu hindern. Dieser wurde zunächst abgelehnt. Im anschließenden Beschwerdeverfahren argumentierten wir für unsere Mandantin ebenfalls mit der Nichtigkeit der Klagemarke.
Ergebnis – Gütliche Einigung
Schlussendlich konnten wir eine gütliche Einigung erzielen mit dem Ergebnis, dass unsere Mandantin ihre Produkte weiter unter der gewohnten Marke verkaufen kann. Ein längerfristiger Verkaufsstopp konnte so verhindert werden.
Ausgangslage – Freedom to operate gefährdet durch neu erteiltes Patent
Im Rahmen des Patentmonitorings machten wir eine langjährige Mandantin aus dem Diagnostikbereich auf ein eventuell brisantes Patent der Konkurrenz aufmerksam.
Unsere Analyse – Patent nicht rechtsbeständig
Zunächst prüften wir in einem detaillierten Gutachten zum einen, ob die Produkte unserer Mandantin tatsächlich in den Schutzbereich des Patents fallen (Freedom-To-Operate), und zum anderen die Rechtsbeständigkeit des fraglichen Patents. Unsere Analyse des relevanten Stands der Technik ergab, dass das Patent angreifbar war. Da die Patentinhaberin nicht auf die Anfrage zu einer kostenlosen Lizenz reagierte, legten wir im Namen unserer Mandantin Einspruch gegen das Patent beim EPA ein.
Ergebnis – Widerruf des Patents
Sowohl in erster wie auch in zweiter Instanz gab das EPA unserem Antrag auf Widerruf des Patents vollumfänglich statt. Eine zwischenzeitliche Abmahnung der Gegenseite wegen Patenverletzung erwies sich damit als gegenstandslos. Unsere Mandantin hat somit mit nur einem, relativ kostengünstigen Verfahren Handlungsfreiheit für den gesamten EWR erreicht.
Ausgangslage – Raubkopien aus China
Unsere Mandantin, eine führende Herstellerin von Haarschneidegeräten, kämpft seit Jahren gegen Raubkopien aus China. Um direkt gegen die Produzenten vorgehen zu können, meldeten wir für sie zunächst ein Patent in China an.
Unsere Analyse – Beweissicherung über Privatdetektiv
Nach Patenterteilung beauftragten wir über unser umfangreiches Netzwerk an ausländischen Partnerkanzleien einen Privatdetektiv. Dieser konnte das Ursprungsunternehmen zu einigen gefälschten Produkte, die wir über einen Testkauf erhalten hatten, ausfindig machen. Nachdem die Beweise notariell gesichert worden waren, reichten wir mit Hilfe unserer chinesischen Kollegen eine entsprechende Klage wegen Patentverletzung am IP Court in Guangzhou ein.
Ergebnis – Ansprüche voll anerkannt
In erster Instanz wurden die Ansprüche unserer Mandantin voll erkannt und eine sechsstellige Summe als Schadensersatz zugesprochen. Das Beschwerdeverfahren läuft noch.